Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

News

Alte Menschen oft falsch therapiert
Alte Menschen oft falsch therapiert

Zu wenig oder zu viele Medikamente

Eine aktuelle Gesundheitsstudie zeichnet ein alarmierendes Bild: Viele ältere Menschen in Deutschland erhalten Medikamente, die ihnen eher schaden als nutzen könnten – gleichzeitig bleibt eine notwendige Behandlung bei schweren Erkrankungen oft aus.   mehr

Übungen gegen chronische Schmerzen
Übungen gegen chronische Schmerzen

Achtsamkeit und Atmen

Viele Betroffene wissen: Chronische Schmerzen lassen sich selbst mit Medikamenten nicht immer vollständig kontrollieren. In solchen Situationen können Atemtechniken, Entspannungsverfahren und Achtsamkeitsübungen helfen, besser mit den Beschwerden umzugehen.   mehr

Wie Medikamente den Geschmack verändern
Wie Medikamente den Geschmack verändern

Von bitter bis metallisch

Ein funktionierender Geschmacksinn ist für viele Menschen ein entscheidendes Stück Lebensqualität. Schließlich ist Essen und Trinken nicht nur überlebensnotwendig, sondern auch eine Genussfrage. Was aber tun, wenn Medikamente das Geschmacksempfinden stören?   mehr

Kind nicht im Auto vergessen!
Kind nicht im Auto vergessen!

Vorsicht Hitzetod

Auch wenn es schnell gehen muss: Bei sommerlichen Temperaturen sollten Eltern ihre Kinder nicht im Auto warten lassen. Denn im Wageninneren steigen die Temperaturen oft schon nach 30 Minuten auf bis zu 40 Grad – und bringen gerade kleine Kinder in Lebensgefahr.   mehr

Wie sinnvoll ist die Zungenbändchen-OP?
Wie sinnvoll ist die Zungenbändchen-OP?

Nicht vorschnell entscheiden

Klappt das Stillen nicht, steht schnell die Vermutung „verkürztes Zungenbändchen“ im Raum. Ein kurzer Eingriff soll das Problem beseitigen. Aber funktioniert das wirklich?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juni

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Berg'sche Apotheke Wernau
Inhaberin Beate Ruof
Telefon 07153/3 28 98
Fax 07153/3 69 70
E-Mail beate.ruof@online.de